Bundesübung / Obligatorisches Pflichtschiessen (OP) 

Für alle Schiesspflichtigen, welche einmal im Jahr das Obligatorische Pflichtprogram schiessen, sind hier alle wichtigen Informationenzusammengefasst:

Jeder Angehörige der Armee (AdA) muss jährlich seine obligatorische Schiesspflicht erfüllen. Das «Obligatorische» muss jeweils bis spätestens Ende August auf einem Schiessstand Ihrer Wahl geschossen werden. Wer seiner Schiesspflicht nicht nachkommt, wird zu einem späteren Zeitpunkt durch die Kant. Militärverwaltung zum “Nachschiessen” aufgeboten.

Nichtpflichtige Schützen dürfen das Bundesprogramm ebenfalls schiessen.

Der SV Oberrieden bietet an folgenden Daten im Schiessstand Oberrieden die Möglichkeit die Bundesübung mit Gewehr 300m und Pistole 25m zu schiessen:

11.05.2024, 08:00 - 12:00 Uhr

Bitte Beachten: Standblätter müssen bis spätestens 30 Minuten vor Schiessende bezogen werden.

1. Bundesübung / OP 300m + 25m

13.07.2024, 08:00 - 12:00 Uhr

Bitte Beachten: Standblätter müssen bis spätestens 30 Minuten vor Schiessende bezogen werden.

2. Bundesübung / OP 300m + 25m

24.08.2024, 08:00 - 12:00 Uhr

Bitte Beachten: Standblätter müssen bis spätestens 30 Minuten vor Schiessende bezogen werden.

3. Bundesübung / OP 300m + 25m

 An das obligatorische Schiessen ist durch die pflichtigen Schützen zwingend Folgendes mitzubringen:

• Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten
• Dienstbüchlein
• Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis
• Amtlicher Ausweis
• Persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug
• Persönlicher Gehörschutz

Das obligatorische Schiessen ist durch pflichtige Schützen mit der persönlichen Waffe zu schiessen
Das Gewehr ist vor dem Schiessen zu reinigen.

Programm

5 Schuss Einzelfeuer auf Scheibe A5
5 Schuss Einzelfeuer auf Scheibe B4

1 x 2 Schüsse: Schnellfeuer auf Scheibe B4
1 x 3 Schüsse: Schnellfeuer auf Scheibe B4
1 x 5 Schüsse: Schnellfeuer auf Scheibe B4

Die 4 Sicherheitsgrundregeln:

1. Alle Waffen sind immer als geladen zu betrachten, bis man sich selbst durch die PSK (Persönliche Sicherheitskontrolle) bzw durch eine Entladekontrolle vom Gegenteil überzeugt hat.
2. Nie eine Waffe auf etwas richten, das man nicht treffen will.
3. Solange die Visiervorrichtung nicht auf das Ziel gerichtet ist, ist der Zeigefinger ausserhalb des Abzugsbügels zu halten.
4. Seines Zieles sicher sein.

Die Schiesspflicht gilt als bestanden, wenn der Schütze mit dem Sturmgewehr mindestens 42 Punkte bzw. mit der Pistole mindestens 120 Punkte erreicht und nicht mehr als drei Nuller geschossen hat.

Wir wünschen allen Schützen “Gut Schuss ! ”

so findest du uns…